2014: Rechnung wird für Angriff falsch ausgelegt
Ende 2014 wurde eine Rechnung für den Ausgleich der Schulden der GesbR gegenüber der GmbH gestellt. Es floss kein Geld aber Buchhalterisch wurde die GesbR so schuldenfrei. Diese beinhaltete einen Verkauf des Kundenstocks und das Nutzungsrecht für die Marken – wurde aber unglücklich geschrieben, sodass man nur mit dieser Rechnung allein auch einen Verkauf der Marken andeuten kann.
Den Verkauf der Marken in diese Rechnung zu packen und mir zu unterstellen ich hätte unfair gehandelt war der Versuch eines Schweren Betrugs mit dem Ziel, mir alles zu nehmen, was ich bis hierher geleistet hatte. Es war unglaublich dreist, eine Klage und eine gelogene eidesstattliche Erklärung auf dieser Rechnung aufzubauen – und mir zuvor alle Daten zu entziehen, damit ich die Gegenbeweise einfach kurzerhand nicht zeigen kann, und so vor der Beweismöglichkeit bei der Verhandlung einfach in Privatkonkurs getrieben werde.
Dieser schwere Betrug hätte fast geklappt, wenn da nicht doch sehr viele Beweise vorliegen würden, die einen Verkauf widerlegen. Es ist vielfach beweisbar, dass es sich hier praktisch und „wie es gelebt wurde“ aber nur um den Verkauf des Kundenstocks handelt, aber nur um die Verrechnung der Lizenzierungsgebühr für die Verwendung der Marken.
Hier die Rechnung und danach die Beweise, warum es sich nicht um den Verkauf der MAKAvA Marken, Domains und Geheimrezeptur handelt.
Beweis 1: Der Wille aller Parteien hinter der Rechnung und dem Empfänger war nachweislich nicht der Verkauf der Marken, der Rezeptur oder der Domains.
Bei Verträgen gilt der Wille der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses. Karlsson und ich verhandel aber nachweislich viele Jahre danach immer wieder wegen der Markenrechte. Warum sollte ich dann auch monatelang mit Jan Karlsson im Jahre 2019, 2020 und 2021 Verhandlungen über die Marken führen aus denen auch EINDEUTIG HERVORGEHT, dass diese laut Verhandlungsbasis immer noch bei mir liegen. Durch dies wird bestätigt, dass es zu diesem Zeitpunkt keinen Verkauf in unserem Willen gegeben hat. Auch waren wir beide die einzigen Parteien damals, sprich so gilt auch nur der Wille von Karlsson und mir. Weiters will mich Karlsson nachweislich das ganze Jahr 2022 erpressen, indem er mir nur einen Prokuristen oder neuen Geschäftsführer zustimmt, wenn ich die Marken überschreibe. Diese Erpressung DAUERTE MONATE UND FÜHRTE ZU MEiNER EiGENEN KüNDiGUNG. BEWEiSE: ZEUGEN: MARCO GLAWiTSCH, SEBASTiAN BREUER, ANDERE iM TEAM ZU DiESEM ZEiTPUNKT
Beweis 2: Die bezahlten Marken-Lizenzgebühren von der GmbH bis 2023 zeigen, dass die Marke nicht verkauft wurde.
Man sieht aus vielen Rechnungen und Überweisungen ab 2014, dass es sich bei den hier genannten „Markenrechten“ nur um die MARKENRECHTE aus der Lizenzierung handeln kann. Sprich genau geschrieben die MARKEN-NUTZUNGS-RECHTE. Diese wurden danach extra verrechnet. In diesem Fall leider unglücklich in einer Rechnung. Siehe hier die Lizenzierung danach, welche glücklicher und verständlicher durchgeführt wurden. Da es aber für 2012 (Gründung der GmbH) bis Ende 2014 keine extra Marken-Rechtsgebühr Zahlungen gibt, muss dieser Teil hier auf dieser Rechnung enthalten sein. Auch die Buchhaltung kann das bestätigen, dass dies so gemeint war – und ja auch dann so gelebt wurde. Ich kann mich übrigens nicht erinnern, diese Rechnung jemals davor gesehen zu haben. BEWEiSE FÜR DiE LiZENZiERUNG VON BEGiNN DER GMBH AN BiS ZUM EiNSTiEG DER NOT-GF 2023 > DiE RECHNUNGEN UND ZAHLUNGEN DER MARKEN-RECHTSGEBÜHR VON DER GMBH:
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2022: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2021: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2020: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2019: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2018: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2017: Siehe hier.
MARKEN-RECHTSGEBÜHR-ZAHLUNGEN 2016: Siehe hier.
Beweis 3: Ein Verkauf der Marken wäre um diesen Preis nicht rechtskräftig, da es sich um einen Preis „Unterhalb der Hälfte des Wertes“ handeln würde.
Auch wurde MAKAvA durch den Investoreneinstieg (20.000 Euro pro Prozent an MAKAvA) auf 2 Mio. Euro geschätzt. Warum sollte ich dann um 100.000 meine Marken ALLE in die GmbH verkaufen. Das wäre außerdem „Verkauf unterhalb der Hälfte des Wertes“, was auch nicht rechtskräftig wäre! Geschweige dessen sind keinerlei Marken auf dieser Rechnung aufgelistet und es bedarf sehr viel Phantasie, hier die bedeutendste Rechnung daraus zu machen, aus der dann abgeleitet wurde, dass ich durch Sie ALLE MARKEN verkauft hätte. Auch die Buchhaltung Lafer bestätigt (Zeuge: Werner Lafer, Geschäftsführer Lafer & Partner, Gleisdorf), dass wir damals dies als Lizenzrechnung geschrieben haben. ZEUGE: WERNER LAFER (MAKAvA BUCHHALTUNG. ER BEZEUGT AUCH, DASS ES SiCH UM MARKEN-NUTZUNGS-RECHTE GEHANDELT HAT). BEWEiS: Die BEWERTUNGEN DER FiRMENTEiLE (SiEHE BEWERTUNG z.B. 2 Mio. durch Investoren)
Beweis 4: Weitere Markenanmeldungen in Bezug auf MAKAvA erfolgen bewusst strategisch außerhalb der GmbH. Christian & Jan besitzen MAKAvA Marken außerhalb der GmbH.
Und diese Marken wurden auch nach GmbH Gründung aber angemeldet. Karlsson erhält von mir die Kleidungsmarke geschenkt (siehe 2015). Diese wird während der Klage jetzt einfach nicht angesprochen oder erwähnt. Wenn der Zweck der GmbH „Die Verwertung der Marke MAKAvA“ ist und dies auch die Registrierung beinhalten würde, warum sind dann nur meine Marken und die Marken meines Bruders betroffen und Karlsson seine Kleidungsmarke nicht. Diese wurde nämlich nicht von der Not-Geschäftsführerin eingeklagt oder auch nur angesprochen. Hier sieht man auch dass die Not-Geschäftsführerin stark parteiisch ist und mit Karlsson unter einem Dach / Hut steckt. Entweder Karlsson plädiert darauf, dass alle Marken in der GmbH sind, oder eben nicht. Einfach meine Marken hinein zu lügen versuchen und seine Marke draußen zu lassen; dies zeigt wieder seine unglaubliche Dreistigkeit. Der unfehlbarste Beweis ist ein digital unterschriebener Vertrag beziehend auf die Markenverhandlungen, welchen Karlsson im Jahre 2022 an mich gesendet hat. Siehe Vorschlag-Karlsson-2022 hier. BEWEiS: VERTRAG MiT DiGiTALER SiGNIERUNG. ZEUGE: MARCO GLAWiTSCH.
Fraglich 1: Wenn der Verkauf stimmen würde, hätte ich für meine MAKAvA Erfindungen nichts erhalten und hätte nicht einmal meine Kosten zurück erstattet bekommen.
Es ist bei dieser Rechnung nicht einmal Geld geflossen, sondern wie auf der Rechnung steht: „Der Ausgleich erfolgt durch Gutschrift am Verrechnungskonto!“
Sollte ich wirklich alle meine Marken, Domains und die Geheimrezeptur der GesbR schenken, damit diese sie dann um einen Bruchteil an die GmbH verkauft? Würde ich sogar die angefallenen Registrierungskosten einfach nicht verrechnen?
Fraglich 2: Stichwörter meiner Erfindungen, die klein und nicht einmal im Rechnungsbetreff angegeben sind, sollen als Vertragsgegenstand alle Rechte beinhalten.
Auf der Rechnung ist in der Überschrift das Wort „Marke“ oder „Rezeptur“ oder „Domain“ nicht enthalten. Die Überschrift ist zentral und in dick geschriebenen Buchstaben geschrieben und lautet: „Rechnung Nr. 1/2024 – Verkauf Kundenstock“.
In ca. fünf Zeilen Abstand ist dann links mit dünner und einfacher Schrift geschrieben: Wir verrechnen wie folgt: Markenrechte, Kundenstock, Kundendatei, Know How.
Es wurde von den Klägern verlangt, dass ich nicht nur ALLE Marken der MAKAvA delighted GmbH entgeldlos überschreibe (und nicht einmal die Anmeldekosten rückerstattet bekommen hätte), nein ich solle ja auch die Geheimrezeptur und alle Domains überschreiben. Dies auch ohne Rückerstattung der Kosten. Die Kosten, welche mein Einzelunternehmen bis zum heutigen Tag für die MAKAvA Domains und Server bezahlt hat, belaufen sich auf mindestens: XXXX EURO (Siehe Provider Kosten Wihan Einzelunternehmen).
Dass dies bei näherer Betrachtung einfach nicht stimmen kann ist klar. Auch die Insolvenzrichterin hat (im Zusammenhang mit dem Markenvertrag) die Insolvenz nicht durchgehen lassen und bemerkt, dass Sie kein Streitgericht ist, und dass diese Rechnung hier nicht die Basis für meinen kompletten wirtschaftlichen Tod sein kann. Exkurs: Beim Insolvenzgericht wurde wie wild geschumpfen, dass dies nicht reicht. Es sei ein eindeutiger Beweis der zur sofortigen liquidierung führen soll. Dies wurde mit Nachdruck lautstark des öfteren sogar verkündet. Und der, der es verkündete hatte seine Informationen von der Not-Geschäftsführerin, welche die Informationen wiederum von Herrn Karlsson hatte; und was Karlsson vor hat (und auch mit welchen Mitteln er vorgeht), ist nach dieser Aufarbeitung der Geschichte auch endlich eindeutig erkennbar.
Fraglich X Einbauen oben: In der Überschrift heißt es auf der Rechnung: „Rechnung Nr. 1/2014 – Verkauf Kundenstock“. Das Wort „Marke“ oder „Domain“ oder „Rezeptur“ kommt nicht vor.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum in der Überschrift ausschließlich „Kundenstock“ steht und danach dann klein und unauffällig das Wort „Markenrechte“. Die Worte „Domain“ oder „Rezeptur“ kommen überhaupt nicht vor. Behauptet wird aber von den Klägern, dass ich diese drei wichtigsten Assets von MAKAvA, die von mir in vielen Jahren und hunderten Stunden ohne Bezahlung erfunden wurden, hergebe, ohne dass die Worte dafür geschrieben stehen.
So soll die Geheimrezeptur in „Know How“ beinhaltet sein. Alle Marken sollen ohne Kennzeichnung einfach unter „Markenrechte“ fallen und die Domains auch, wobei diese überhaupt in keinem Wort auf der Rechnung beinhaltet sein könnten.
Fraglich X einbauen oben: Die Rechnung soll laut Klägern ein Vertrag sein, welcher meine MAKAvA Erfindung komplett überschreibt. Die Rechnung verwendet jedoch nicht einmal die Namen meiner kostbaren Assets, sonder nur Sammelbegriffe in Stichworten.
In dieser Größenordnung muss diese Rechnung als Verkaufsvertrag angesehen werden. Es ist jedoch nicht einmal eine Unterschrift darauf. Es wird behauptet, ich würde viele hunderte Stunden meiner Arbeit in einem Vertrag überschreiben, welcher nicht einmal als Vertrag zu erkennen ist.
Die anscheinend verkauften Werte sind nicht einmal angegeben sondern sollen sich in Sammelbegriffen befinden, die außerhalb der Überschrift und des Betreffs stichwortartig, mit Beistrich getrennt, zu finden sind. Für alle MAKAvA Marken, die von mir 2001 bis Ende 2014 registriert wurden soll das alleinstehende Wort „Markenrechte“ gelten. Es wird nicht erwähnt, um welche Marken es sich handeln solle oder um welche Domains. Zusätzlich soll beim Sammelbegriff „Know How“ sogar die wertvolle MAKAvA Geheimrezeptur enthalten sein (die ich unermüdlich in hunderten Stunden und dutzenden Tests erarbeitet habe, ohne dass Karlsson – außer dem Mate Tee zufällig mir zeigen, irgendeinen Anteil daran gehabt hätte).